Drosselklappenstutzen NISSENS 955178 elektrisch, ohne Dichtungen, Steuergerät/Software muss NICHT angelernt/upgedatet werden, mit Sensor, ohne Unterdruck-Bypass
Neuteil
TECDOC-Motornummer: B57 D30 A
Steckergehäuseform: oval
Einlass-Ø [mm]: 55
Breite [mm]: 135
Höhe [mm]: 117
Länge [mm]: 83
Anzahl der Steckkontakte: 5
Betriebsart: elektrisch
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info 2: Steuergerät/Software muss NICHT angelernt/upgedatet werden, mit Sensor, ohne Unterdruck-Bypass
Spannung [V]: 5
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info: ohne Dichtungen
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info 2: Steuergerät/Software muss angelernt/upgedatet werden
Durchmesser [mm]: 55
Zustand: Brandneu
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Unsere Produkte werden im Regelfall ohne Montageanleitung geliefert. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Von uns gelieferte Produkte sind ausschließlich für die bestimmungsgemäße und sachgemäße Verwendung vorgesehen. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer, bestimmungswidriger oder ungeeigneter Anwendung oder Verwendung.
Bei elektronischen Artikeln, die Fehlerspeichereinträge hinterlassen, sind im Falle einer Reklamation unbedingt Fehlerspeicherprotokolle mit einzureichen. Dies betrifft folglich alle elektronischen Artikel, die vom Motorsteuergerät erfasst, überwacht und gesteuert werden. Das sind Sensoren jeglicher Art (z.B. NOX-Sensoren, ABS-Sensoren), Luftmassenmesser, Airbagschleifringe, Steuergeräte der Leuchtweitenregulierung, Drosselklappen, Lambdasonden oder AGR-Module.
Sollten bei einer Reparatur Schwierigkeiten auftreten (Fehlersuche max. 1 Std.), kontaktieren Sie bitte den technischen Support unter:
Dadurch können umfangreiche Fehlersuchen, die in keinem Verhältnis zu normalen Reparaturzeiten stehen, oftmals vermieden werden.
Für Reklamationen gilt: Je vollständiger die Vorgänge eingereicht werden, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen. Vollständige Unterlagen umfassen den GWA-Antrag (inkl. KBA-Nr, Fahrgestell-Nr, Erstzulassung, Motorcode, Laufleistung), Erst- und Zweiteinbaurechnung, Fehlerspeicherprotokoll, geführte Fehlersuche und ggf. Bilder. Unvollständige Unterlagen können zu einer Ablehnung der Reklamation führen.