Strahlend weißes Licht Philips WhiteVision ultra mit der neuesten Beschichtung strahlt beeindruckendes weißes Licht aus. Dies sind die weißesten Halogenlampen aus unserem Portfolio mit Straßenzulassung und die perfekte Wahl, wenn Sie nach einem coolen, eleganten Look suchen.
Bis zu 150 % helleres Licht* Die Philips X-tremeVision Pro150 Hochleistungslampen *im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard kombinieren eindrucksvolle Helligkeit und Lebensdauer, um Sie und Ihre Mitfahrer durch bessere Sichtbarkeit auf der Straße optimal zu schützen.
Ergänzungsartikel / Ergänzende Info 2: mit E-Prüfzeichen
Zustand: Brandneu
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Unsere Produkte werden im Regelfall ohne Montageanleitung geliefert. Der Einbau darf ausschließlich durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt werden. Von uns gelieferte Produkte sind ausschließlich für die bestimmungsgemäße und sachgemäße Verwendung vorgesehen. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer, bestimmungswidriger oder ungeeigneter Anwendung oder Verwendung.
Bei elektronischen Artikeln, die Fehlerspeichereinträge hinterlassen, sind im Falle einer Reklamation unbedingt Fehlerspeicherprotokolle mit einzureichen. Dies betrifft folglich alle elektronischen Artikel, die vom Motorsteuergerät erfasst, überwacht und gesteuert werden. Das sind Sensoren jeglicher Art (z.B. NOX-Sensoren, ABS-Sensoren), Luftmassenmesser, Airbagschleifringe, Steuergeräte der Leuchtweitenregulierung, Drosselklappen, Lambdasonden oder AGR-Module.
Sollten bei einer Reparatur Schwierigkeiten auftreten (Fehlersuche max. 1 Std.), kontaktieren Sie bitte den technischen Support unter:
Dadurch können umfangreiche Fehlersuchen, die in keinem Verhältnis zu normalen Reparaturzeiten stehen, oftmals vermieden werden.
Für Reklamationen gilt: Je vollständiger die Vorgänge eingereicht werden, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen. Vollständige Unterlagen umfassen den GWA-Antrag (inkl. KBA-Nr, Fahrgestell-Nr, Erstzulassung, Motorcode, Laufleistung), Erst- und Zweiteinbaurechnung, Fehlerspeicherprotokoll, geführte Fehlersuche und ggf. Bilder. Unvollständige Unterlagen können zu einer Ablehnung der Reklamation führen.