Ergänzungsartikel / Ergänzende Info: ersetzt Vor- und Hauptkatalysator, ersetzt Mittelschalldämpfer
Abgasnorm: erreicht nach Einbau Schadstoffgruppe 4 = grüne Plakette, erreicht nach Einbau Partikelminderungsklasse PM2
Emissionsschlüsselnummer: 0444
nicht geeignet für Kraftstoffart: Biodiesel, Erdgas
nicht für Rapsölbetrieb
mit ECE/ABE-Genehmigung
keine Leistungssteigerung
Zustand: Brandneu
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Durch den Einbau des Original-DPF® City-Filter KOMBI-Paketes Beim Einbau des Original-DPF® City-Filter KOMBI-Paketes Das Fahrzeug bekommt nach dem Einbau die wird der Vor- und Hauptkatalysator ersetzt wird der vorhandene Mittelschalldämpfer ersetzt Partikelminderungsstufe 2 (PM2) in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Abgasnorm: erreicht nach Einbau Schadstoffgruppe 4 = grüne Plakette, erreicht nach Einbau Partikelminderungsklasse PM2
Emissionsschlüsselnummer: 0444
ABE-Nr: KBA 17105
Version: DPF-06
mit ECE/ABE-Genehmigung
Zustand: Brandneu
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Vorgeschaltete Katalysatoren dürfen nicht älter als 5 Jahre Vorgeschaltete Katalysatoren dürfen nicht älter als 5 Jahre sein,nicht mehr als 80tkm gelaufen haben, sowie keine sein,nicht mehr als 80tkm gelaufen haben, sowie keine Mängelaufweisen.Ansonsten ist der Katalysator zu ersetzen. Mängelaufweisen.Ansonsten ist der Katalysator zu ersetzen.
Wenn die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, Wenn die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, ist der Oxidationskatalysator zu erneuern ist der Oxidationskatalysator zu erneuern