JAPKO MJ00060 Stoßdämpfer BMW 3er Vorderachse links, Gasdruck, Zweirohr, Federbein
Art. Nr: MJ00060
Stoßdämpfer
Sichere Zahlung
Ihre Transaktion ist sicher
Ein verschlüsselter Bezahlvorgang verhindert, dass Unbefugte auf Ihre Kreditkarteninformationen und personenbezogenen Daten zugreifen können und sorgt so für Ihre Privatsphäre und Sicherheit.
OE-Nummer überprüfen
Es wird empfohlen Stoßdämpfer immer achsweise zu wechseln
Rückgabe und Umtausch
14 Tage
Die Standardzeit für die Rücksendung eines Artikels beträgt 14 Tage
Sicher bestellen
100 Tage
Für nur 4,55 € verlängern Sie die Rückgabefrist für die von Ihnen erworbenen Artikel auf 100 Tage.
Versandkosten sparen
ab 160 €
Versandkostenfrei innerhalb Österreichs ab einem Warenwert von 160 €. Ausgenommen Sperrgut, Reifen und Austauschartikel
Schnelle Lieferung
Versandmethode
Stoßdämpfer MJ00060 JAPKO
- Einbauposition:
Vorderachse links
- Stoßdämpferart: Gasdruck
- Stoßdämpfer-System: Zweirohr
- Stoßdämpfer-Bauart: Federbein
- Stoßdämpfer-Befestigungsart: oben Stift
- für OE-Nummer: 31311096849
- Gegenstück: MJ00061
- Artikelnummer des empfohlenen Zubehörs: SMJ0174
- Stoßdämpfer JAPKO
- Produkt-Nr. MJ00060
- Gebrauchsnummern JAPKO MJ00060
- Preis: 81,18 €
- Zustand Brandneu
Vergleichbar mit OE-Nummern (nur zum Vergleich)
- BMW 1094561
- BMW 1096849
- BMW 31311094561
- BMW 31311094562
- BMW 31311096849
- BMW 31311096850
- BMW 31316750785
- BMW 31316750786
- BMW 6750785
- JAPKO MJ00060
HERSTELLER/MODELL/TYP/KW/Baujahr (von-bis)

Unser freundliches Support Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
Autoersatzteile Service von Pkwteile.at
Stoßdämpfer für dein Auto
*
inkl. 20% MwSt., zzgl. Versandkosten
Bewertungen und Erfahrungen
Produktbewertung
Parameter Bewertung | ||||
---|---|---|---|---|
Produktkosten | + | - | ||
Produktqualität | + | - | ||
Verpackungsqualität | + | - | ||
Hersteller | + | - | ||
Garantie | + | - |
Ihre Meinung ist uns wichtig
Ihnen könnte auch gefallen
JAPKO MJ00065 JAPKO MJ00071 JAPKO MJ00078 JAPKO MJ00058 JAPKO MJ00055 JAPKO MJ00052 TRW JGS1074T SACHS 317 476